Regalinspektion DIN EN 15635
In Archiven, Lagern und Büros ist die Nutzung von Standregalen oder Fahrregalanlagen Normalität. Mit der europäischen Norm DIN EN 15635 (gültig seit August 2009) wurde eine Norm geschaffen, die die Nutzung und Kontrolle solcher Anlagen definiert. (Ergänzend besteht gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Diese werden noch konkretisiert durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).)
Gemäß der DIN EN 15635 sind folgende Kontrollen an den Regalen regelmäßig durchzuführen:
- wöchentliche Sichtkontrollen,
- jährliche Experteninspektion.
Während die wöchentliche Sichtkontrolle meist von eingewiesenen unternehmenseigenen Mitarbeitern durchgeführt werden kann, muss die jährliche Experteninspektion durch eine fachkundige / befähigte Person – Regalinspekteur durchgeführt werden. Neben einer entsprechenden Qualitfikation, darf die befähigte Person keinen fachlichen Weisungen unterliegen.
Unsere Regalregalinspekteure entsprechen nicht nur den technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 (gemäß der Berufsgenossenschaft), sie wurden auch durch den Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen geprüft (erkennbar am Siegel – siehe oben).
Jährliche Regalinspektion
Unsere Regalinspekteure bieten Ihnen eine fachkundige Regalinspektion gemäß DIN EN 15635.
Im Rahmen der Prüfung wird ein Protokoll für Ihre Unterlagen erstellt, in dem der Zustand der Regalanlage protokolliert wird.
Bei einer ordnungsgemäßen Regalanlage erhalten Sie abschließend ein Prüfsiegel mit Angabe des nächsten Termins.
unsere Leistungen – Regalinspektion
In Abständen von 12 Monaten (so die DIN EN15635) hat eine Kontrolle durch eine fachkundige Person zu erfolgen. Diese Sichtkontrolle dient der Identifikation von Beschädigungen und Mängeln an den Regalen. Hierdurch werden frühzeitig Gefahrenstellen erkannt und können entsprechend beseitigt werden – Unfallvermeidung. Gleichzeitig werden Ausfallzeiten so gering wie möglich gehalten, welche das wirtschaftliche Risiko minimieren.
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Gemäß den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) sind nach Änderungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, ebenfalls Kontrollen durch zu führen.
Wir prüfen folgende Regale / Fahrregalanlagen:
- Fachbodenregale / Fachbodenregalanlagen,
- Regale / Regalanlagen mit Hängeregistraturen (Leitz, Elba, Zippel),
- Archivregale,
- Fahrregalanlagen mit manuellem oder elektrischem Antrieb,
- Bibliotheksregale,
- Regale in Krankenhausarchiven,
- Regale in Stadtarchiven,
- Antrieb: manuell oder Drehstern,
- . . .
Hierbei spielt der Hersteller der Regalanlage keine Rolle. Wir können Anlagen aller gängigen Hersteller prüfen (z.B.: Arbitec, Bisley, BITO, CP-Möbel, Horges Lagertechnik, Kind, Luhe-Werk Sültmann, Mauser Office, Pohlschröder, Ronniger [z.B.: AR 100, LT 12/17, AV25 M / ST], Schulte Lagertechnik, Zambelli, Zippel, …).
Die Regalinspektion erfolgt (auf der Grund der räumlichen Nähe) vorzugsweise in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aber auch darüber hinaus sind wir gern tätig. Fordern Sie einfach ein entsprechendes Angebot an.
Sollten sich im Rahmen der Inspektion größere Reparaturen abzeichnen, werden wir Ihnen für diese Arbeiten kurzfristig ein kostenloses Angebot unterbreiten.
sonstige Leistungen
Neben der eigentlichen Regalinspektion, führen wir optional ergänzende kleinere Reparaturen und Arbeiten durch:
- Reinigung der Gleisanlage,
- Nachspannen der Bodenkette / Antriebsketten,
- Kleinstreparaturen an der Anlage (je nach Verfügbarkeit benötigter Ersatzteile).